Als letzte Variante soll hier das sogenannte Wohnungseigentumsrecht erklärt werden. Die Wohnung (eventuell mit Garten) ist dann Ihr Privateigentum, aber die Anlagen wie Wege, Grünanlagen, Spielplätze und anderes sind gemeinschaftliches Eigentum. Die Eigentumsverhältnisse (privat/gemeinschaftlich) sind in einer Teilungsurkunde festgelegt. Beim Wohnungseigentumsrecht ist die Bildung einer Eigentümergemeinschaft vorgeschrieben. Die Gemeinschaft trifft Entscheidungen wie beispielsweise über Sanierungsarbeiten. Eine andere Aufgabe der Gemeinschaft ist die Bereitstellung einer finanziellen Reserve, aus der Reparatur- und Erhaltungsarbeiten bezahlt werden. Die Höhe der Reserve wird von der Eigentümergemeinschaft bestimmt.
Wenn Sie ein Haus in einem Ferienpark erwerben, sollten Sie daher mit zusätzlichen jährlichen Kosten rechnen. Eventuell gibt es noch Regelungen über die Möglichkeit oder Verpflichtung der Vermietung. Der Kauf einer Ferienwohnung in einem Park erfordert daher von Ihnen gründliche Einarbeitung und Recherche.