Wenn Sie ohne die beiden oben genannten Genehmigungen eine Wohnung als Ferienwohnung nutzen, dann kann die Kommunalverwaltung diese Nutzung verbieten und bestrafen. Der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses wird schriftlich aufgefordert, die Wohnung gemäß der Bestimmung zu nutzen und ihm wird ein Zwangsgeld auferlegt. Sie können gegen eine solche Festsetzung Widerspruch einlegen. Kommt die Gemeinde Ihnen nicht entgegen, dann haben Sie die Möglichkeit, die Angelegenheit durch einen Richter beurteilen zu lassen.