Neben der bereits genannten Befreiung brauchen Sie in vielen Orten zusätzlich eine Genehmigung für die Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung. Dies gilt insbesondere für beliebte niederländische Ferienregionen wie die Küstenregionen, Friesland oder die Veluweregion. Die Bedingungen für diese Genehmigung sind in der kommunalen Verordnung (Huisvestingsverordening) festgelegt.