Wenn Sie eine neugebaute oder im Bau befindliche Ferienwohnung – beispielsweise in einem Ferienpark – erwerben, dann können Ihnen zwei Verträge begegnen: Ein Kaufvertrag und ein Werkvertrag. Der Werkvertrag regelt alle Vereinbarungen, die den Bau der Immobilie betreffen. Wenn der Bau abgeschlossen ist, lädt der Bauunternehmer Sie in der Regel zur Abnahme ein. Wenn Sie keine solche Einladung erhalten, ist es wichtig, dass Sie selbst einen Termin zur Abnahme vereinbaren oder aber selber den fertigen Bau besichtigen und dem Bauunternehmer entsprechende Mängel schriftlich mitteilen, bevor Sie die Wohnung in Gebrauch nehmen. Nach der Abnahme tragen Sie das Risiko für sichtbare Mängel oder Mängel, die entdeckt hätten werden können oder müssen, es sei denn, sie haben diese bei der Abnahme oder vor der Ingebrauchnahme beim Bauunternehmer reklamiert.
Ihr Ferienhaus befindet sich in einem Ferienpark
Wenn Sie ein Ferienhaus in einem Ferienpark kaufen, dann können mehrere Schwierigkeiten auftauchen.