Möglicherweise haben Sie sowohl das Grundstück als auch das Haus erworben. In diesem Fall sind Sie der alleinige Eigentümer. In einem Park gibt es oft viele Anlagen für den gemeinschaftlichen Gebrauch, wie z.B. Wege und Grünanlagen. Das Nutzungsrecht dieser gemeinschaftlichen Anlagen wird in den Grunddienstbarkeiten festgelegt. Für die Nutzung wird eine Gebühr erhoben. Aus dem Gesamtbetrag der von allen Eigentümern bezahlten Gebühren werden die Kosten für den Unterhalt aufgewendet.