Eine andere Variante ist der Erwerb des Ferienhauses, während das dazugehörige Grundstück gepachtet wird. In diesem Fall sind Sie alleiniger Eigentümer des Ferienhauses, aber nicht des Grundstücks. Das Grundstück bleibt im Eigentum des Ferienparkbetreibers. Sie bezahlen einen jährlichen Erbpachtzins an den Verpächter. Die Pacht kann für einen befristeten oder einen unbefristeten Zeitraum vereinbart werden. Bei einer befristeten Pacht bekommt der Eigentümer das Grundstück nach Ablauf der Pachtzeit zurück.