Sie möchten Ihr Feriendomizil möglicherweise auch an andere Personen vermieten. In den Niederlanden ist es nicht erlaubt, eine Ferienwohnung ohne Genehmigung ständig zu bewohnen. Mit solchen Genehmigungen sind die Kommunalverwaltungen im Allgemeinen aber recht zurückhaltend. Daher darf eine Ferienwohnung im Prinzip nur für kurze, befristete Aufenthalte benutzt werden. Bei einem ständigen Aufenthalt kann die Gemeindeverwaltung ein Zwangsgeld auferlegen.